Nicht via StiftungSchweiz. Änderungen des Stiftungszwecks sind zwar unter bestimmten Umständen möglich (insbesondere, wenn dies bei der Stiftungsgründung schon so vorgesehen war) – dafür sind aber die Stiftungsaufsichten und kantonalen Steuerbehörden zuständig. Sobald eine Änderung im Handelsregister publiziert ist, wird sie automatisch auf StiftungSchweiz übernommen.
Verfasst von Anne Mayer
Vor über 3 Monaten aktualisiert