Nicht via StiftungSchweiz. Änderungen des Stiftungszwecks sind zwar unter bestimmten Umständen möglich (insbesondere, wenn dies bei der Stiftungsgründung schon so vorgesehen war) – dafür sind aber die Stiftungsaufsichten und kantonalen Steuerbehörden zuständig. Sobald eine Änderung im Handelsregister publiziert ist, wird sie automatisch auf StiftungSchweiz übernommen.
Verfasst von Anne Mayer
Vor über einem Monat aktualisiert